Die Wasservogelzählung – Ausgangspunkt und Basis des Monitorings rastender Wasservögel in Deutschland

Die Wasservogelzählung 1, 2 (WVZ) ist ein Teil des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) in Deutschland. Die Ziele der WVZ sind mit denen des MrW identisch.

Sie ist das älteste und umfangreichste Vogelmonitoringprogramm in Deutschland. Aktuell beteiligen sich mehr als 2.000, überwiegend ehrenamtliche MitarbeiterInnen an den Erfassungen Die ersten Wasservogelzählungen erfolgten bereits 1948 in Deutschland, damals als „Entenvogelzählung“ noch auf Enten beschränkt. Regional wurden die Zählungen auf andere Wasservogelarten ausgeweitet und auf eine sehr systematische Basis gestellt, z.B. am Bodensee ab 1960/61. Obgleich in mehreren europäischen Ländern Wasservogelzählungen durchgeführt wurden, waren diese international nicht aufeinander abgestimmt. Mitte der 1960er-Jahre wurde eine Harmonisierung vereinbart und mit dem Winter 1966/67 eingeführt, z.B. dass die internationale Mittwinterzählung an dem Wochenende stattfindet, deren Sonntag dem 15. des Monats am nächsten liegt. Deshalb gilt dieser Winter als das Startjahr der international koordinierten Wasservogelerfassungen.

In Deutschland werden in einer beständig steigenden Anzahl an Gebieten und in zunehmende Intensität Wasservogelerfassungen durchgeführt, vorrangig im Winterhalbjahr zwischen September und April, wenn viele Gewässer hierzulande ihre größte Bedeutung und viele Wasservogelarten ihre maximalen Rastbestände erreichen. Die WVZ ist damit die Basis des in Deutschland.

Ausführlichere Informationen zur WVZ finden Sie im Buch „Vogelmonitoring in Deutschland – Programm und Anwendungen“, bestellbar im BfN Buchweltshop.

Haben Sie Interesse mitzumachen? Dann finden Sie viele Infos unter .


1 In Niedersachsen ist die WVZ auch unter der Bezeichnung „Wat- und Wasservogelzählung“ geläufig.
2 Die Rastvogelerfassungen im Rahmen des Trilateral Monitoring and Assessment Programs im Wattenmeer sind ein separates Modul im Rahmen des MrW.

Zählgebiete

Reiherente
Zählgebiete der WVZ in Deutschland. Stand: August 2015
©: DDA

Die Erfassungen finden in festgelegten Zählgebiete statt, die in vergleichbarer Weise (gleich bleibende Route und Zählpunkte) bearbeitet werden. Im Rahmen der WVZ werden Fließ-, Still- und Küstengewässer fast aller Art gezählt.

Alle Zählgebiete haben einen bundesweit eindeutigen Gebietscode, mit dem sie in der bundesweiten Wasservogel-Datenbank des DDA registriert sind. Es können deshalb nur für bereits registrierte Zählgebiete Zählungen durchgeführt werden.

Zähltermine

Gezählt wird im Binnenland und an der Ostseeküste an bis zu 12 Terminen um die Monatsmitte, die bundesweit festgelegt werden. Dabei gilt die Faustregel: Gezählt wird an dem Wochenende, dessen Sonntag dem 15. am nächsten liegt (Abweichungen davon können in seltenen Fällen aufgrund int. Synchronzählungen auftreten).

Die Zähltermine im Wattenmeer orientieren sich an den Hochwasserzeiten, da die Vögel dort an den Hochwasserrastplätzen während des Tages erfasst werden. Die Zähltermine im Wattenmeer weichen deshalb teilweise von jenen im Binnenland ab. In vielen Gebieten des Wattenmeeres finden zusätzlich auch um den Monatswechsel Zählungen statt.

Mehr Informationen finden Sie unter .

Die Zählungen sollten vorrangig am Sonntag des festgelegten Zählwochenendes durchgeführt werden. Ein Ausweichen auf die umliegenden Tage ist aber möglich, wenn beispielsweise die Wettersituation am Zähltag eine zuverlässige Erfassung nicht zulässt. Schauen Sie sich die an.

Erfassungsmethode

Die WVZ findet tagsüber statt, um soweit wie möglich Einflüsse von Schlafplatzflügen zu reduzieren. Die strikte Trennung von Tagesrast- und Schlafplatzbeständen ist aus Gründen der Vergleichbarkeit wichtig. Die Zählungen sollten deshalb möglichst im Zeitraum eine Stunde nach Sonnenaufgang bis zwei Stunden vor Sonnenuntergang durchgeführt werden.

Gezählt wird nach der „Look-See-Methode“ an vorgegebenen Zählterminen: Es werden alle Individuen erfasst, die sich zur Zeit der Zählung im Zählgebiet aufhalten, abfliegen oder landen. Überfliegende Vögel ohne Gebietsbezug zählen nicht zum Rastbestand.

Wichtigstes Ziel ist die möglichst exakte Erfassung des im Gebiet anwesenden Rastbestandes der zu zählenden Arten (s. u.). Ein spezieller Aufwand fürdie Erfassung einzelner Arten ist nicht zu betreiben (z.B. Zwergtaucher im überhängenden Ufergebüsch Bartmeisen im Schilf). Es wird gezählt, was sichtbar ist oder akustisch wahrgenommen wird. Optional ist die Angabe des Alters, des Geschlechts sowie des Rast-/Nahrungshabitats möglich.

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Fragen und Kontakt

Haben Sie Fragen oder möchten mehr wissen über das Monitoring seltener Brutvögel, dann wenden Sie sich gerne an:

Kim Lindner

Kim Lindner

DDA-Geschäftsstelle
An den Speichern 2
48157 Münster


   0251 - 210 140 027
   E-Mail

Nikolas Prior

Nikolas Prior

DDA-Geschäftsstelle
An den Speichern 2
48157 Münster


   0251 - 210 140 029
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Anton Morkovin

Anton Morkovin




   0251 - 210 140 028
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