Erfassungstermine und Wertungsgrenzen
An dieser Stelle finden Sie eine Übersicht der
artbezogenen Empfehlungen für Erfassungstermine und Wertungsgrenzen
für die Bestandsermittlung bei Brutvögeln.
Die Übersicht ist der Neuauflage der
Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (2025)
-
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entnommen.
Außerdem haben wir eine eigene Seite mit
weiteren Informationen
.
Wir arbeiten daran, dass diese Übersicht durchsuchbar wird, so dass
Sie direkt nach den Zielarten schauen können.
Legende
Empfehlung für Erfassungstermine 1. bis 4.;
erstrecken sich z.T. über mehrere Monatsdekaden (Ein
Befund muss innerhalb der Spanne 1. bis 4. Termin erbracht werden,
weitere Einschränkung ist möglich, s. Steckbrief)
erweiterter Erfassungszeitraum;
vor bzw. nach empfohlenen Terminen (z.B. darf eine von den
meist zwei geforderten Feststellungen (Revierkartierung) aus
diesem Zeitraum stammen)
Die Spanne über die Erfassungstermine und
dem erweiterten Erfassungszeitraum bildet die Wertungsgrenze
für die jeweilige Art.
Befunde außerhalb dieser Spanne dürfen nicht gewertet werden.
Erweiterte Spanne der Erfassung bei Singvögeln im Hochgebirge
(nicht bei allen Arten angegeben); gilt im wesentlichen für
Bereich ab der Waldgrenze (Krummholzzone)
Anfang des jeweiligen Monats, erste Monatsdekade (1. bis 10. Tag)
Mitte des jeweiligen Monats, zweite Monatsdekade (11. bis 20. Tag)
Ende des jeweiligen Monats, dritte Monatsdekade (21. bis letzter Tag)
Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie
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