Bundesweite Triggerarten und „wertgebende“ Arten
nach Busch et al. (2022)
Als bundesweite Triggerarten werden diejenigen Arten
bezeichnet, deren Bestandssituation nach den Vorgaben
der VSchRL (Art. 12) für die Gesamtkulisse der deutschen
SPAs zu ermitteln und an die EU-Kommission zu berichten ist.
Die Liste der bundesweiten Triggerarten wurde gemeinsam von
den Fachbehörden der Bundesländer und dem Bundesamt für Naturschutz
festgelegt (erstmalig im Rahmen der Erstellung des nationalen
Vogelschutzberichtes im Jahre 2013 (Grüneberg et al. 2017,
zuletzt aktualisiert für den Bericht 2019 (Gerlach et al.
2019)). Die Liste der bundesweiten Triggerarten umfasst sowohl
Brutvogelarten als auch Rastvogelarten.
Unter die bundesweiten Triggerarten fallen die folgenden Brutvogelarten:
- alle Arten des Anhangs I der VSchRL,
- weitere Arten, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Festlegung bundesweiter
Triggerarten auf der seinerzeit gültigen bundesweiten Roten Liste der Brutvögel
Deutschlands (Südbeck et al. 2007)
die Gefährdungskategorien 1 und 2
(„Vom Aussterben bedroht“ oder „stark gefährdet“) aufwiesen,
- weitere Arten, die in mindestens 50% der Bundesländer mit
ADEBAR-Vorkommen (Gedeon et al. 2014)
(ohne Berücksichtigung der Stadtstaaten BE, HB, HH)
als „wertgebende Art“ in den Standarddatenbögen gemeldet sind.
Zeitlich deutlich vor der Definition der bundesweiten Triggerarten
wurden im Zuge des 2007 weitestgehend abgeschlossenen
SPA-Meldeverfahrens durch die Bundesländer jeweils landesspezifische Fachkonzepte
erarbeitet und/oder (ergänzend) Landesverordnungen erlassen, in
denen landesspezifische Artenspektren festgelegt sind, auf die
die Bestimmungen nach Art. 4 der VSchRL anzuwenden sind. Die diesen Listen
zugrundeliegenden Arten werden in den Ländern unterschiedlich
bezeichnet, z. B. als ausweisungsrelevante, wertbestimmende,
wertgebende Arten oder als Zielarten. Diese
Arten werden hier zusammenfassend als „wertgebende Arten“ bezeichnet.
Das Spektrum „wertgebender Arten“ aller Länder ist insgesamt umfangreicher
als die Liste der bundesweiten Triggerarten. Alle bundesweiten Triggerarten gehören
jedoch zu den „wertgebenden“ Arten in den Bundesländern, wenn diese
in dem jeweiligen Bundesland in nennenswerten Beständen vorkommen.