Machen Sie mit! Wiederholung historischer Bestandserfassungen

Die Methode im Modul „Historische Bestandserfassungen“ ist die klassische Revierkartierung. Die Mitarbeit stellt relativ hohe Anforderungen an die Kartierenden: Alle auf einer Probefläche vorkommenden Vogelarten müssen optisch und akustisch sicher bestimmt werden können. Darüber hinaus ist es wichtig, auch bei hohen Vogeldichten in Wäldern oder Siedlungen nicht den Überblick zu verlieren.

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Voraussichtlich ab dem Frühjahr 2026 werden Wiederholungskartierungen auch als digitales Erfassungsmodul in der NaturaList-App für ornitho.de möglich sein. Aktuell bitten wir noch um die „klassische“ Verwendung von Papierkarten oder die selbstständige Nutzung einer digitalen Kartierapp. Selbstverständlich kann dafür bereits die App NaturaList und die Datenverwaltung über ornitho.de genutzt werden, allerdings stehen zunächst noch keine speziell angepassten Funktionen zur Verfügung.

Geländemethoden

Grundlage sind die Vorgaben im Methodenhandbuch (Südbeck et al. 2025), die hier verkürzt wiedergegeben werden: Wie viele Begehungen in welchen Monaten notwendig sind, hängt vom jeweiligen Lebensraum und dem Artenspektrum ab. Normalerweise ist mit 6-10 Begehungen, verteilt auf die Monate März (0-1), April (2-3), Mai (2-3), Juni (2-3) und Juli (0-1) zu rechnen. Je nach Artenspektrum sind auch 1-2 zusätzliche Nachtkartierungen durchzuführen. In Wäldern und baumreichen Habitaten (z. B. Parks, Friedhöfe) sind Begehungen im März unbedingt erforderlich, in Offenlandschaften und Röhrichten dagegen in der Regel verzichtbar. Für Gebiete, in denen spät brütende Arten (z. B. Neuntöter, Schlagschwirl, Sumpfrohrsänger, Gelbspötter, Pirol) eine Bedeutung haben, sind späte Kontrollen wichtig, weil sonst der Bestand unterschätzt wird.

Bei der Erfassung werden die Kürzel für die Arten und die Kartiersymbole oder der Brutzeitcode für die entsprechenden Verhaltensweisen in die Tageskarten eingetragen. Besonderer Wert ist auf die gleichzeitige Registrierung benachbarter Reviere zu legen, da dies die Revierabgrenzung erheblich erleichtert. Bei manchen Arten wird der Einsatz von Klangattrappen empfohlen.

Sofern die Flächen über die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes abgedeckt werden können, ist keine Betretungsgenehmigung erforderlich. In jeglicher Art von Schutzgebiet ist das Wegegebot unbedingt einzuhalten. Andernfalls müssen vor Beginn der Kartierungen gegebenenfalls bei Flächeneigentümern und bei Kartierungen in Naturschutzgebieten bei den zuständigen Naturschutzbehörden Betretungsgenehmigungen eingeholt werden.

Auswertung

Die Auswertung folgt ebenfalls den Vorgaben aus dem Methodenhandbuch (Südbeck et al. 2025). Bei analogen Kartierungen werden die Daten nach jeder Begehung von der Tageskarte auf Artkarten übertragen. Dabei ist wichtig, die Begehungsnummer z. B. farblich oder symbolisch zu kennzeichnen. Bei digitalen Erfassungen entfällt die Notwendigkeit zur händischen Übertragung der Kartierungsdaten auf Artkarten. Besonderer Wert ist auf die Kennzeichnung gleichzeitig nachgewiesener, benachbarter Reviere zu legen.
Nach Abschluss der Kartierungen werden anhand der sich abzeichnenden gruppierten Registrierungen Reviere abgegrenzt (auch „Papierreviere“ oder „Auswertungsreviere“ genannt). Die Anzahl der für die Abgrenzung eines Reviers nötigen Registrierungen ist abhängig von der Anzahl und der jahreszeitlichen Verteilung der Begehungen sowie von der Ankunftszeit, der Gesangsaktivität und der Auffälligkeit der betreffenden Art.
Die Summe der Reviere ergibt den Brutbestand (Behandlung von Rand/Teilsiedlern beachten).

Probeflächenvergabe

Hier gelangen Sie zu unserer Mitmachbörse und können bundesweit nach freien Probeflächen suchen. Der Bestand an Flächen wird laufend vergrößert.


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