Geländemethoden
Grundlage sind die Vorgaben im
Methodenhandbuch (Südbeck et al. 2025),
die hier verkürzt wiedergegeben werden: Wie viele Begehungen in welchen Monaten
notwendig sind, hängt vom jeweiligen Lebensraum und dem Artenspektrum ab.
Normalerweise ist mit 6-10 Begehungen, verteilt auf die Monate
März (0-1), April (2-3), Mai (2-3), Juni (2-3) und Juli (0-1) zu rechnen.
Je nach Artenspektrum sind auch 1-2 zusätzliche Nachtkartierungen durchzuführen.
In Wäldern und baumreichen Habitaten (z. B. Parks, Friedhöfe) sind Begehungen im März
unbedingt erforderlich, in Offenlandschaften und Röhrichten dagegen in der Regel verzichtbar.
Für Gebiete, in denen spät brütende Arten (z. B. Neuntöter, Schlagschwirl, Sumpfrohrsänger,
Gelbspötter, Pirol) eine Bedeutung haben, sind späte Kontrollen wichtig,
weil sonst der Bestand unterschätzt wird.
Bei der Erfassung werden die Kürzel für die Arten und die Kartiersymbole
oder der Brutzeitcode für die entsprechenden Verhaltensweisen in die Tageskarten
eingetragen. Besonderer Wert ist auf die gleichzeitige Registrierung benachbarter
Reviere zu legen, da dies die Revierabgrenzung erheblich erleichtert. Bei manchen
Arten wird der Einsatz von Klangattrappen empfohlen.
Sofern die Flächen über die Nutzung des öffentlichen Wegenetzes abgedeckt werden
können, ist keine Betretungsgenehmigung erforderlich. In jeglicher Art von
Schutzgebiet ist das Wegegebot unbedingt einzuhalten. Andernfalls müssen vor
Beginn der Kartierungen gegebenenfalls bei Flächeneigentümern und bei
Kartierungen in Naturschutzgebieten bei den zuständigen Naturschutzbehörden
Betretungsgenehmigungen eingeholt werden.