Die Alpen sind einer der größten zusammenhängenden Naturräume Europas.
Etwa 30.000 Tier- und 13.000 Pflanzenarten bieten sie Lebensraum. Viele
haben spezielle Anpassungen an Kälte, Schnee, nährstoffarme und steinige Böden, Überschwemmung und
Umlagerung von Geschiebe, intensive Sonnenbestrahlung und kurze Vegetationsperioden entwickelt. Zu
charakteristischen
Vögeln der Alpen zählen bekannte Arten wie der Steinadler oder das Alpenschneehuhn.
Die empfindlichen Ökosysteme wie auch die Kulturlandschaft der Alpen sind zunehmend durch intensive Nutzung
bedroht. Bislang wenig besuchte Gebiete werden mithilfe von E-Bikes schnell erreicht. Wandern,
Klettern, Mountainbiken, Paragliding, Langlauf und Abfahrtski locken immer mehr Gäste in die
deutschen Alpen. Gleichzeitig werden bislang extensiv genutzte Almen großflächig aufgegeben und der
Wiederbewaldung überlassen.
Auch die Klimaerwärmung hinterlässt ihre Spuren. Die Temperaturen stiegen hier
seit dem späten 19. Jahrhundert bereits um knapp 2°C. Außerdem treten vermehrt
Extremwetterereignisse wie starker Niederschlag und Trockenperioden auf.
Die Folgen sind unübersehbar: Schutzwälder büßen ihre Funktion ein, die Baumgrenze
wandert nach oben. Für die speziell an die Bedingungen der höheren
Lagen angepassten Tier und Pflanzenarten wird der Lebensraum dadurch kleiner, denn
nach oben ist der Platz in den Alpen begrenzt. Da nicht alle Arten mit den veränderten Bedingungen
gleichermaßen zurechtkommen, werden wir viele Arten verlieren, vor allem unter den hoch spezialisierten.
Gemeinsame Lösungen finden - Konventionen und Schutzmaßnahmen
Die Alpenstaaten haben seit langem erkannt, dass die Probleme der Region nur gemeinschaftlich
gelöst werden können. Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels, für den Schutz der
natürlichen Artenvielfalt und für den Erhalt der extensiven, traditionellen
Landbewirtschaftung sollen gemeinsam entwickelt und umgesetzt werden, um weitere
Beeinträchtigungen von diesem sensiblen Lebensraum abzuwenden und letzte Refugien zu sichern.
Wir haben für Sie einige dieser wichtigen
Regelwerke
zusammengefasst.
Diese Instrumente des Natur- und Vogelschutzes in den Alpen können aber nur dann zielführend
umgesetzt werden, wenn den Entscheidungen in Politik und Verwaltung harte Fakten zugrundeliegen. Und
nicht zuletzt erfordern wirksame Maßnahmen zum Erhalt der Artenvielfalt fundierte Kenntnisse
über die jeweiligen Zielarten. Dies setzt ein umfassendes Vogelmonitoring in den Alpen voraus.
Machen Sie mit!
Gerade vor dem Hintergrund der anhaltenden Klimaerwärmung werden dringend Daten benötigt, um die
immer kleiner werdenden Refugien der alpinen Vogelarten und die Lebensgemeinschaften der Almen und Bergwälder
bestmöglich schützen zu können. Wir haben Erfassungsprogramme ausgearbeitet,
die bergfeste Ehrenamtliche mit gut vertretbarem Aufwand stemmen können.
Monitoring Hochgebirgsvögel (MHg)
Die extremen Bedingungen in den Alpen und insbesondere in den höheren Gebirgslagen stellen
nicht nur Fauna und Flora vor große Herausforderungen, sondern auch diejenigen, die sich ihrer Erfassung widmen.
Schwer zugängliche Bereiche mit langen Schneelagen erfordern eine eigene Methodik, auch weil bei einigen Arten
nur mit Spezialwissen und bergsicherer Ausrüstung valide Ergebnisse erzielt werden können.
Dazu wurde ein
neues Monitoringprogramm für den Bereich oberhalb der Waldgrenze vorgeschlagen: das Monitoring Hochgebirgsvögel (MHg).
Ziel des 2024 eingeführten Monitoringprogramms ist es, mit begrenztem Aufwand quantitative Angaben über die Brutvögel von der Waldgrenze
an aufwärts zu gewinnen, also vor allem im Bereich der subalpinen Gebüsche und Almen sowie der alpinen,
baumfreien und teils felsgeprägten Lebensräume. Damit soll die Datengrundlage für solche Arten verbessert
oder ganz gezielt geschaffen werden, die nur in diesen Lebensräumen beheimatet sind.
Pro Jahr erfolgt lediglich eine Begehung entlang einer festgelegten Route, die je nach Geländeverhältnissen
eine Länge von ein bis drei Kilometern hat. Alle Individuen oder Paare aller Vogelarten werden bei der
Begehung notiert. Die Begehung sollte erfolgen, wenn die Schneedeckung weitestgehend verschwunden ist
und nur noch einzelne Schneereste vorhanden sind, spätestens aber bis Ende Juni. Weitere Informationen finden Sie unter
Mitmachen.
Das MHg bietet eine Erfassung der Gebirgsvögel außerhalb der vorgegebenen Stichprobenflächen des
Monitorings häufiger Brutvögel (MhB) ,
die Methodik der Datenerfassung entlang der Routen ist bei beiden Programmen identisch.
Ich beteilige mich bereits am Monitoring in den Alpen. Wie geht es für mich weiter?
Bitte beteiligen Sie sich auch weiterhin am Brutvogelmonitoring,
Ihre Kenntnisse und Daten sind für den zukünftigen Ausbau des
Monitorings in den Alpen ungemein wichtig.
Ihre
Koordinierungsstelle wird auf Sie zugehen und mit Ihnen
individuelle Lösungen für den Übergang von den bisherigen
Vorgaben zu den neuen Methodenstandards besprechen.
Ziel ist es, die bisherigen Beiträge umfassend in zukünftige
Auswertungen zu integrieren und den Anschluss an die neuen Vorgaben herzustellen.
Monitoring häufiger Brutvögel (in den Alpen)
Neben dem Monitoring der Hochgebirgsvögel ist auch das Monitoring häufiger Brutvögel (MhB)
weiterhin ein essentieller Baustein bei der
Ermittlung von Bestandstrends für solche Arten,
die auf den bundesweit repräsentativ festgelegten Stichprobenflächen regelmäßig angetroffen werden können.
Dies ist derzeit für knapp 100 Brutvogelarten Deutschlands möglich, von denen einige,
wie Tannenmeise oder Singdrossel, auch in den Alpen in größeren Zahlen vorkommen.
Auch für die häufigen charakteristischen Arten der Alpen – wie den Berglaubsänger –
sollen mithilfe des MhB Bestandstrends ermittelt werden. In den Alpen werden die bundesweiten
Vorgaben ab dem Jahr 2024 so angepasst, dass die Bedingungen im Alpenraum konsequent
berücksichtigt werden. Die Zahl der Begehungen wird je nach Höhenlage verringert und
die Erfassungszeiträume werden geändert – dies gilt jedoch nur für die Alpen!
Außerhalb der Alpen sind beim MhB vier Kartiergänge in festen Zeiträumen vorgeschrieben.
Zukünftig werden die Probeflächen, die innerhalb der Bergwaldstufe liegen, drei Mal
im Jahr begangen, während solche, die in alpinen, waldfreien Lebensräumen liegen,
zukünftig ein Mal im Jahr bearbeitet werden. Die Anzahl der vorgesehenen Kartiergänge
wird von der Koordinierungsstelle für jede Probefläche mitgeteilt. Darüber hinaus werden die
Zeitpunkte an die Witterungs- und Schneeverhältnisse im jeweiligen Jahr angepasst.
Grundsätzlich gilt: Die erste Begehung erfolgt frühestens ab Mai und spätestens im Juni erfolgen.
In schneebedeckten Probeflächen wird der erste Kartiergang soweit zeitlich nach hinten
verschoben, bis eine Begehung sicher möglich ist. Der zweite Kartiergang erfolgt,
wenn der Schnee vollständig geschmolzen ist und die Vegetationsperiode beginnt.
Eine Orientierung dafür liefert der Blattaustrieb der Grünerle. Ein Abstand von ein bis drei
Wochen zum ersten Kartiergang ist ideal. Der dritte (letzte) Kartiergang sollte bis Ende Juni
abgeschlossen sein, da die Aktivität der Alpenvögel dann abnimmt und umherstreifende
Vögel die Auswertung erschweren.
Randnotiz: Von 2004-2018 wurden in den Alpen im MhB
auf 34 Probeflächen (die jedoch nicht alle jährlich erfasst wurden)
insgesamt 14.216 Reviere festgestellt.
Monitoring seltener Brutvögel
Mit dem
Monitoring seltener Brutvögel (MsB)
werden Module angeboten, die auf die Erfassung einzelner Arten oder Artengruppen zugeschnitten sind.
Zur Erfassung von seltenen Brutvögeln der Alpen kommt den Modulen für Spechte und Kleineulen besondere Bedeutung zu.
Im Fokus des
Specht-Moduls stehen Kleinspecht, Mittelspecht, Grauspecht und Schwarzspecht sowie Dreizehenspecht und Weißrückenspecht.
Die Festlegung von Zählrouten erfolgt in enger Abstimmung mit der jeweiligen Koordinierungsstelle in den Bundesländern und
ggf. lokalen Einrichtungen, wenn die Routen innerhalb betreuter Schutzgebiete eingerichtet werden sollen.
In den Alpen sind bereits einige Zählrouten etabliert worden, auf denen regelmäßig Dreizehen- und Weißrückspecht sowie weitere Spechtarten vorkommen.
Im Hinblick auf das Artenspektrum stehen in den Alpen insbesondere Grau- und Schwarzspecht sowie Dreizehen- und Weißrückenspecht im Fokus.
Diese vier Arten sollen im Rahmen der Begehungen in jedem Fall erfasst werden. Da der Mittelspecht in den Alpen
nicht regelmäßig vorkommt, während der Kleinspecht nur die Tallagen besiedelt, kann auf das Abspielen der
Klangattrappen dieser beiden Arten verzichtet werden. Dadurch reduziert sich der Zeitaufwand je Erfassungsstopp.
Bitte beachten Sie, dass sich die besonderen Erfassungsumstände in den Alpen, z.B. die ggf.
wegen hoher Schneelage erst spätere Begehbarkeit von Zählrouten, in den spezifischen methodischen Vorgaben
widerspiegeln und von den bundesweiten Vorgaben abweichen. So kann die erste Begehung bis Ende der ersten April-Dekade
(10.04.) durchgeführt werden, während im Flachland standardmäßig zwischen dem 21. Februar und 20. März begonnen wird.
Gelegenheitsbeobachtungen & Beobachtungslisten
Aber auch, wenn Sie nicht an einem der Monitoringprogramme teilnehmen, sind wir dankbar für die Mitarbeit.
Wer es gewohnt ist, in den Alpen unterwegs zu sein, kann von zahlreichen erwarteten und unerwarteten Vogelbeobachtungen erzählen.
Frühmorgens schreitet ein Auerhuhn über den ansonsten noch menschenleeren Wanderweg, an der Felswand flattert ein Mauerläufer
oder in den Grünerlen lassen Zitronenzeisige ihren metallischen Ruf erklingen.
Auch wenn es sich hierbei „nur“ um Gelegenheitsbeobachtungen handelt, sind diese Angaben ein wichtiger Beitrag,
um das Vorkommen von Alpenvögeln zu ermitteln.
Besser ist es jedoch, Beobachtungslisten anzulegen, damit nicht nur Einzelfunde erfasst werden.
Auf den Listen werden alle Arten vermerkt, die bei einem Beobachtungsgang in einem Gebiet entdeckt werden.
Da alle angetroffenen Arten notiert werden sollen, kann der Rückschluss gezogen werden, dass alle anderen
Arten nicht beobachtet wurden. Solche Informationen zur An- bzw. Abwesenheit sind für Verbreitungskarten
essentiell und ermöglichen Einblicke in das jahreszeitliche Auftreten der Arten.
Fragen und Kontakt
Haben Sie Fragen oder möchten mehr wissen über das Alpenvogelmonitoring, finden Sie alle Ansprechpersonen unter
Kontakte. Beim DDA können Sie
sich gerne direkt wenden an:
Dr.
Malte
Busch
DDA-Geschäftsstelle
An den Speichern 2
48157 Münster