Internationale Konventionen, EU-Richtlinien, nationale und
landesweite Schutzbemühungen in den Alpen
Schnell ans Ziel
Die Alpen erstrecken sich über insgesamt acht Staaten. Der Schutz dieser einzigartigen und empfindlichen
Landschaft wird von internationalen bis regionalen Rechtsinstrumenten geregelt. Strategien
zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Alpen verfolgen ambitionierte Ziele. Wir führen hier die
wichtigsten Regelwerke auf und skizzieren ihre Ziele.
Alpenkonvention
Der Alpenkonvention sind alle acht Alpenländer und die Europäische Union beigetreten. Sie beinhaltet die
Leitprinzipien für ein nachhaltiges Leben in den Alpen. Die Alpenkonvention bildet die rechtliche Grundlage
für den Schutz der sensiblen alpinen Ökosysteme, der regionalen kulturellen Identitäten, des Erbes und der
Traditionen in den Alpen.
https://www.alpconv.org/de/startseite/
EU-Natura-2000-Richtlinien
Die FFH und die Vogelschutzrichtlinie legen für die EU Staaten auch in den Alpen ein anspruchsvolles
Schutzregime fest. Für Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen innerhalb
und außerhalb von Schutzgebieten Maßnahmen ergriffen werden, die einen guten Erhaltungszustand
gewährleisten. In Deutschland wurden Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die 35 % der Fläche der deutschen
Alpen abdecken.
https://environment.ec.europa.eu/topics/natureandbiodiversity/natura2000_en
EU-Biodiversitätsstrategie für 2030
Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die die Umsetzung der
Natura2000 Richtlinien vorantreiben sollen. Wichtige Ziele sind die Einrichtung eines kohärenten Netzes
europäischer Schutzgebiete, die Verbesserung der Datengrundlagen und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme.
https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_en
EU Strategie für den Alpenraum (EUSALP)
Als eine von vier „makroregionalen Strategien“ der EU besteht EUSALP seit 2015 mit sieben Mitgliedstaaten
(darunter die zwei Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein), die sich eine nachhaltige Entwicklung im
gemeinsamen Natur und Wirtschaftsraum zum Ziel gesetzt haben. Themen der Zusammenarbeit bilden
auch die Errichtung einer grünen Infrastruktur sowie der Schutz von Mooren.
https://www.alpine-region.eu
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Mit dem BNatSchG werden zahlreiche Regelungen zum Biotopverbund, zur nachhaltigen Nutzung, zum
Biotop und Artenschutz sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten festgelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/
Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)
Neben umfassenden Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt enthält die NBS auch spezifische Zielvorgaben
für die Alpen. Wichtige Themen sind die Verwirklichung eines Biotopverbundsystems mit Ruhezonen
und Wildnisgebieten, die Verminderung der Erschließung, die Renaturierung von Gebirgsbächen und -flüssen,
die Wiedereinbürgerung großer Wildtiere und die Erhaltung traditioneller Nutzungen.
https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/allgemeines-/-strategien/nationale-strategie
Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)
Mit Bezug zu den Alpen erweitert das BayNatSchG die Schutzverpflichtungen und beschreibt in Art. 2 spezifische
Regeln zum Alpenschutz sowie den Vollzug der Vereinbarungen u.a. nach der Alpenkonvention.
Regelungen in Art. 10 betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung und Genehmigung von Pisten und Aufstiegshilfen.
https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayNatSchG
Alpenplan
Seit 1972 sind durch die bayerische Landesplanung im Naturraum der deutschen Alpen mit dieser raumordnerischen
Grundlage Zonen festgelegt, die die Verkehrserschließung der Alpen steuern sollen. Insbesondere
solche Bereiche, die als Ruhezone ausgewiesen sind, sollen von jeglicher weiteren Erschließung durch Straßen
oder Seilbahnen verschont bleiben. Die Ruhezonen machen 43 % des deutschen Alpenraums aus.
https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/
Bayerische Biodiversitätsstrategie und Biodiversitätsprogramm
Auch die Ziele der 2008 beschlossenen Bayerischen Biodiversitätsstrategie und des 2014 beschlossenen
Programms „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ sehen vor, dass „sich die Natur
auf geeigneten Flächen Bayerns wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten und ihrer natürlichen Dynamik
ungestört entwickeln“ soll. Besondere Verantwortung schreibt sich Bayern für Lebensraumtypen wie
Hochmoore, Streu und Buckelwiesen sowie in besonderem Maße für den Erhalt der alpinen Lebensräume
und der dort beheimateten Tier und Pflanzenarten zu.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bayerns_naturvielfalt/biodiversitaet/index.htm