Internationale Konventionen, EU-Richtlinien, nationale und landesweite Schutzbemühungen in den Alpen

Lebensraum Alpen
Der Schutz von Arten und Lebensräumen der Alpen erfordert grenzüberschreitende Regelungen und eine konsequente Umsetzung in den Alpenländern. Foto: E. Pfeuffer

Die Alpen erstrecken sich über insgesamt acht Staaten. Der Schutz dieser einzigartigen und empfindlichen Landschaft wird von internationalen bis regionalen Rechtsinstrumenten geregelt. Strategien zum Schutz der biologischen Vielfalt in den Alpen verfolgen ambitionierte Ziele. Wir führen hier die wichtigsten Regelwerke auf und skizzieren ihre Ziele.

Alpenkonvention

Der Alpenkonvention sind alle acht Alpenländer und die Europäische Union beigetreten. Sie beinhaltet die Leitprinzipien für ein nachhaltiges Leben in den Alpen. Die Alpenkonvention bildet die rechtliche Grundlage für den Schutz der sensiblen alpinen Ökosysteme, der regionalen kulturellen Identitäten, des Erbes und der Traditionen in den Alpen.
https://www.alpconv.org/de/startseite/

EU-Natura-2000-Richtlinien

Die FFH und die Vogelschutzrichtlinie legen für die EU Staaten auch in den Alpen ein anspruchsvolles Schutzregime fest. Für Arten und Lebensraumtypen von gemeinschaftlicher Bedeutung müssen innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten Maßnahmen ergriffen werden, die einen guten Erhaltungszustand gewährleisten. In Deutschland wurden Vogelschutzgebiete ausgewiesen, die 35 % der Fläche der deutschen Alpen abdecken.
https://environment.ec.europa.eu/topics/natureandbiodiversity/natura2000_en

EU-Biodiversitätsstrategie für 2030

Die EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die die Umsetzung der Natura2000 Richtlinien vorantreiben sollen. Wichtige Ziele sind die Einrichtung eines kohärenten Netzes europäischer Schutzgebiete, die Verbesserung der Datengrundlagen und die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme.
https://environment.ec.europa.eu/strategy/biodiversity-strategy-2030_en

EU Strategie für den Alpenraum (EUSALP)

Als eine von vier „makroregionalen Strategien“ der EU besteht EUSALP seit 2015 mit sieben Mitgliedstaaten (darunter die zwei Nicht-EU-Staaten Schweiz und Liechtenstein), die sich eine nachhaltige Entwicklung im gemeinsamen Natur und Wirtschaftsraum zum Ziel gesetzt haben. Themen der Zusammenarbeit bilden auch die Errichtung einer grünen Infrastruktur sowie der Schutz von Mooren.
https://www.alpine-region.eu

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Mit dem BNatSchG werden zahlreiche Regelungen zum Biotopverbund, zur nachhaltigen Nutzung, zum Biotop und Artenschutz sowie zur Ausweisung von Schutzgebieten festgelegt.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/

Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS)

Neben umfassenden Zielen zum Schutz der biologischen Vielfalt enthält die NBS auch spezifische Zielvorgaben für die Alpen. Wichtige Themen sind die Verwirklichung eines Biotopverbundsystems mit Ruhezonen und Wildnisgebieten, die Verminderung der Erschließung, die Renaturierung von Gebirgsbächen und -flüssen, die Wiedereinbürgerung großer Wildtiere und die Erhaltung traditioneller Nutzungen.
https://www.bmuv.de/themen/naturschutz/allgemeines-/-strategien/nationale-strategie

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG)

Mit Bezug zu den Alpen erweitert das BayNatSchG die Schutzverpflichtungen und beschreibt in Art. 2 spezifische Regeln zum Alpenschutz sowie den Vollzug der Vereinbarungen u.a. nach der Alpenkonvention. Regelungen in Art. 10 betreffen die Umweltverträglichkeitsprüfung und Genehmigung von Pisten und Aufstiegshilfen.
https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayNatSchG

Alpenplan

Seit 1972 sind durch die bayerische Landesplanung im Naturraum der deutschen Alpen mit dieser raumordnerischen Grundlage Zonen festgelegt, die die Verkehrserschließung der Alpen steuern sollen. Insbesondere solche Bereiche, die als Ruhezone ausgewiesen sind, sollen von jeglicher weiteren Erschließung durch Straßen oder Seilbahnen verschont bleiben. Die Ruhezonen machen 43 % des deutschen Alpenraums aus.
https://www.stmwi.bayern.de/landesentwicklung/instrumente/landesentwicklungsprogramm/

Bayerische Biodiversitätsstrategie und Biodiversitätsprogramm

Auch die Ziele der 2008 beschlossenen Bayerischen Biodiversitätsstrategie und des 2014 beschlossenen Programms „NaturVielfaltBayern – Biodiversitätsprogramm Bayern 2030“ sehen vor, dass „sich die Natur auf geeigneten Flächen Bayerns wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten und ihrer natürlichen Dynamik ungestört entwickeln“ soll. Besondere Verantwortung schreibt sich Bayern für Lebensraumtypen wie Hochmoore, Streu und Buckelwiesen sowie in besonderem Maße für den Erhalt der alpinen Lebensräume und der dort beheimateten Tier und Pflanzenarten zu.
https://www.stmuv.bayern.de/themen/naturschutz/bayerns_naturvielfalt/biodiversitaet/index.htm

Ökoplan Alpen 2020

Der Ökoplan Alpen beinhaltet die Erhaltung der Lebensräume alpiner Tiere und Pflanzen und deren Integration in das Schutzgebietsmanagement. Seltene Alpenarten sollen durch Artenhilfsprogramme gefördert werden.
https://www.stmuv.bayern.de/ministerium/eu/makroregionale/doc/oekoplan.pdf

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