Die DAK bittet um die Meldung aller Beobachtungen seltener Vogelarten,
die auf der Nationalen Meldeliste stehen. Die Beobachtungsumstände und
eine ausführliche Beschreibung der gesehenen Merkmale sollten auf dem
Meldebogen eingetragen werden und mit Belegen, wie Fotos, Videos,
Stimmaufnahmen u.a. an die DAK geschickt werden. Auch bei durch Fotos
gut dokumentierten Beobachtungen ist eine ausführliche Beschreibung des
Vogels und der Beobachtungsumstände höchst erwünscht, da beides bei
späteren Auswertungen wichtig sein kann. Eine Seltenheiten-Meldung wird
dann von den Mitgliedern der Kommission gesichtet und von den Kommissaren
unabhängig beurteilt. Nach bis zu zwei Diskussionsrunden gilt eine Meldung
als anerkannt, wenn es höchstens eine Gegenstimme gibt. Bei zwei Gegenstimmen
oder mehr gilt die Meldung als abgelehnt. Eine solche Ablehnung sollte
selbstverständlich nicht als eine Geringschätzung der Fähigkeiten des Beobachters
verstanden werden. In den meisten Fällen werden Meldungen abgelehnt, weil die
Beschreibung nicht ausreicht um andere ähnliche Arten auszuschließen.
Aktuelle Meldeliste
Die DAK bittet darum, Beobachtungen der aufgelisteten Arten zu melden. Zusätzlich
sollten alle weiteren, bisher noch nicht nachgewiesenen Arten und Unterarten
dokumentiert werden.
Meldeliste für Beobachtungen ab 01.01.2023
Bitte beachten Sie, dass aufgrund des großen Verwechslungspotenzials mit ähnlichen Arten und Unterarten,
für folgende Taxa nur belegte Beobachtungen (Foto oder Ton) bearbeitet werden:
Reine Audioprotokolle werden von der DAK nicht akzeptiert. Sollten Sie auf die Eingabe am
Computer verzichten wollen und den Meldebogen lieber ausgedruckt ausfüllen und per Post
zustellen wollen, laden Sie bitte die folgende Version herunter: